- Gesellschaftsblätter
- für Veröffentlichungen der Aktiengesellschaft vorgesehene Publikationsorgane. G. sind i.Allg. in der ⇡ Satzung bestimmt. Durch Gesetz oder Satzung vorgeschriebene Bekanntmachungen (⇡ Publikationspflicht) sind immer in die G. und den elektronischen ⇡ Bundesanzeiger, in Ermangelung einer derartigen Bestimmung nur in den Bundesanzeiger einzurücken (§ 25 AktG).
Lexikon der Economics. 2013.