Gesellschaftsblätter

Gesellschaftsblätter
für Veröffentlichungen der Aktiengesellschaft vorgesehene Publikationsorgane. G. sind i.Allg. in der  Satzung bestimmt. Durch Gesetz oder Satzung vorgeschriebene Bekanntmachungen ( Publikationspflicht) sind immer in die G. und den elektronischen  Bundesanzeiger, in Ermangelung einer derartigen Bestimmung nur in den Bundesanzeiger einzurücken (§ 25 AktG).

Lexikon der Economics. 2013.

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